Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei der Anmeldung zu einem Kurs von Schierlicht
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von Schierlicht gelten für die zwischen Schierlicht und dem Teilnehmenden abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an den Veranstaltungen von Schierlicht.
Anmeldungen
Mit der Anmeldung über das online-Anmelde-Formular meldet sich der Teilnehmende verbindlich an dem Seminar bzw. Bildungsurlaub an. Die Annahme der Anmeldung durch Schierlicht wird durch Anmeldebestätigung per Email bestätigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Geschäftsbedingungen an.
Teilnahmegebühren
Mit der Anmeldung werden die jeweiligen Teilnahmegebühren fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung mit dem angegebenen Fälligkeitsdatum der Überweisung. Die Überweisung muß bis zum angegebenen Termin auf der digital übermittelten Rechnung spätestens jedoch bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt sein. Ermäßigungen oder Ratenzahlungen sind auf Anfrage möglich, ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die Pflicht des Teilnehmenden zur Zahlung der Teilnahmegebühr bleibt bestehen, wenn der Teilnehmende seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht rechtzeitig absagt.
Kursabmeldung/Stornierung
Schierlicht behält sich vor, Durchführungszeit, -ort und -abläufe zu ändern. Dies berechtigt nur dann zum Rücktritt, wenn die Teilnahme aufgrund der Änderung unzumutbar wird, was der Teilnehmende zu belegen hat. Wenn eine Veranstaltung belegt/ausgebucht ist oder ausfällt, benachrichtigt Schierlicht den Anmeldenden so schnell wie möglich. Daneben ist die Durchführung einer Veranstaltung an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor oder liegen sonstige wichtige Gründe vor (z.B. Krankheit des Kursleitenden), kann eine Veranstaltung durch Schierlicht abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ggf. anteilig – erstattet.
Schierlicht bleibt es jedoch vorbehalten, die Veranstaltung auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
Jede Stornierung einer Anmeldung bedarf der Schriftform.
Bei Bildungsurlauben und Fortbildungen gilt:
Bei der Stornierung einer Anmeldung seitens des Teilnehmenden bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig. Bei der Stornierung einer Anmeldung im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühren berechnet. Bei der Stornierung von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Seminargebühren erhoben.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann mit Zustimmung von Schierlicht auf eine andere Person übertragen werden.
Haftung
Schierlicht schließt eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen aus, soweit dies rechtlich zulässig ist. Zudem schließt Schierlicht die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Eigentum der Teilnehmenden aus, insbesondere für Beschädigungen, Diebstahl, Verlust oder sonstige Unregelmäßigkeiten durch Dritte. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von Schierlicht. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten.
Pflichten des Teilnehmenden
Der Teilnehmende verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung sowie den Anweisungen des Kursleitenden Folge zu leisten. Zudem unterlässt der Teilnehmende alles, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen könnte.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Schiermonnikoog. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung selbst an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand ist Leeuwarden
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des EU Vertragsrechts..