Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Kursen, Unterkünften und Verpflegungsleistungen von Schierlicht
- Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren und Bildungsurlauben sowie die damit verbundenen Leistungen der Unterbringung und Verpflegung zwischen Schierlicht (Inhaberin: Christine Blanke, Langestreek 124, 9166LH Schiermonnikoog) und den Teilnehmenden.
- Anmeldung und Vertragsschluss
Mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars gibt der Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über ein Gesamtpaket (bestehend aus Kurs, Unterkunft und Verpflegung sowie ggf. gebuchten Zusatzleistungen) ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Schierlicht die Anmeldung durch eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung (in der Regel per E-Mail) annimmt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
- Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für das gebuchte Gesamtpaket werden mit dem Erhalt der digitalen Rechnung fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung unter Einhaltung des auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatums, muss aber spätestens bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Erst mit dem vollständigen Eingang der Zahlung auf dem Konto von Schierlicht wird die Buchung definitiv und der Platz fest reserviert. Bis zum Zahlungseingang bleibt der Platz für maximal 3 Wochen vorreserviert. Sagt der Teilnehmende seine Teilnahme nicht rechtzeitig ab (siehe Ziff. 4.2), bleibt die Pflicht zur Zahlung des Gesamtbetrags bestehen.
- Kursabmeldung, Stornierung und Änderungen durch Schierlicht
4.1. Änderungen und Absagen:
Schierlicht behält sich vor, Durchführungszeiten, -orte und -abläufe aus wichtigem Grund (z. B. organisatorische oder wetterbedingte Notwendigkeiten auf der Insel) zu ändern. Dies berechtigt den Teilnehmenden nur dann zum Rücktritt, wenn die Teilnahme aufgrund der Änderung unzumutbar wird; dies ist vom Teilnehmenden darzulegen.
Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen gebunden. Wird diese nicht erreicht oder liegen sonstige wichtige Gründe vor (z. B. Erkrankung des Kursleitenden, höhere Gewalt), kann die Veranstaltung durch Schierlicht abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, Schierlicht handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Schierlicht bleibt es vorbehalten, die Veranstaltung auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
4.2. Stornierung durch den Teilnehmenden:
Jede Stornierung einer Anmeldung durch den Teilnehmenden muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Die Stornierungsgebühren berechnen sich aus dem gesamten Brutto-Rechnungsbetrag (Paketpreis aus Kurs, Unterkunft und Verpflegung):
- Bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig.
- Bei einer Stornierung im Zeitraum von 2 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Gesamtbetrags berechnet.
- Bei einer Stornierung von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Gesamtbetrags (voller Rechnungsbetrag) erhoben.
Die Teilnahme kann mit vorheriger Zustimmung von Schierlicht auf eine Ersatzperson übertragen werden. In diesem Fall entfallen die prozentualen Stornogebühren.
- Besondere Bestimmungen für Unterkunft und Verpflegung
5.1. Leistungsumfang:
Sofern im Angebot und in der Rechnung ausgewiesen, beinhaltet der Vertrag die Unterbringung im jeweils gebuchten Zimmertyp auf der Insel, sowie die vegetarische Vollpension für den Zeitraum der regulären Veranstaltung (in der Regel von Montagabend bis Samstagmorgen). Im Paketpreis enthalten sind zudem Bettwäsche und Handtücher.
5.2. Kurtaxe (Exklusive Leistung): Die gesetzliche Kurtaxe der Gemeinde Schiermonnikoog ist nicht im regulären Paketpreis enthalten. Die Kurtaxe versteht sich als exklusive Abgabe, wird tageweise pro Person berechnet und auf den jeweiligen Übernachtungspreis aufgeschlagen. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach den jeweils aktuellen kommunalen Sätzen der Gemeinde und wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Dies gilt sowohl für den Zeitraum des regulären Kurses als auch für alle zusätzlich gebuchten Nächte.
5.3. Zusatznächte und Selbstversorgung: Bucht der Teilnehmende optionale Zusatznächte vor oder nach dem regulären Kurszeitraum, versteht sich dieser verlängerte Aufenthalt ausdrücklich als Übernachtung mit Selbstversorgung. Die Verpflegung während der Zusatznächte ist nicht im Preis enthalten. Dem Teilnehmenden steht hierfür die Nutzung der Gemeinschaftsküche des Seminarhauses zur Verfügung. Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Küche und deren Utensilien pfleglich zu behandeln, nach Nutzung sauber zu hinterlassen und eventuelle Abfälle ordnungsgemäß zu trennen.
5.4. Hausordnung und Rücksichtnahme: Die Unterbringung erfolgt in einem gemeinschaftlich genutzten Seminarhaus. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesteigerte Rücksicht auf die anderen Hausbewohner zu nehmen. Beschädigungen am Inventar des Seminarhauses oder der Gemeinschaftsküche sind Schierlicht unverzüglich zu melden und werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Gesundheitliche Eigenverantwortung und Pflichten des Teilnehmenden
Die Teilnahme an den Kursen (insbesondere Fasten-, Yoga- und Fitnesskurse) setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln und entscheidet selbst, wie weit er sich auf die praktischen Übungen einlässt. Bestehen akute oder chronische gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder eine Schwangerschaft, ist der Teilnehmende verpflichtet, Schierlicht bzw. den Kursleitenden vor Beginn des Kurses darüber zu informieren und ggf. vorab ärztlichen Rat einzuholen. Die Kursleitung bietet keine medizinische Beratung oder Heilbehandlung an; die Teilnahme ersetzt keine ärztliche Behandlung.
Der Teilnehmende verpflichtet sich zudem, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung sowie den Anweisungen des Kursleitenden Folge zu leisten. Schwere oder wiederholte Verstöße können nach vorheriger Abmahnung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen; ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr besteht in diesem Fall nicht.
- Haftung
Für Schäden haftet Schierlicht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht), haftet Schierlicht auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Eigentum der Teilnehmenden (insbesondere für Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust durch Dritte) im Seminarhaus wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Schierlicht.
- Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Schierlicht ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schiermonnikoog. Es gilt das Recht der Niederlande. Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) bleibt die Anwendung zwingender Verbraucherschutzrechte des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. Deutschland), unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand. Sofern der Teilnehmende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (B2B) oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU hat, wird als Gerichtsstand Leeuwarden vereinbart.
- Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Klausel am nächsten kommt.
Aktualisiert am 02.06.2026 von Christine Blanke, Inhaberin Schierlicht
Schiermonnikoog